Aktuelles &
Erklärvideos
In diesem Bereich finden Sie Neuigkeiten über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, aktuelle Neuerungen und Kanzleinachrichten. Außerdem sind auf dieser Seite Erklärvideos zu wichtigen steuerlichen Themengebieten wie dem Fahrtenbuch, den Bewirtungskosten sowie dem häuslichen Arbeitszimmer.
Erklärvideo Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch zu führen ist aufwändig. Es ist aber hilfreich, wenn man beispielsweise die 1%-Regelung vermeiden möchte. Die Finanzverwaltung hat im Laufe der Jahre festgelegt, welche Angaben in einem Fahrtenbuch enthalten sein müssen. In dem nebenbei aufgeführten Erklärvideo lernen Sie, wie Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
Erklärvideo Bewirtungsbeleg
Bei einem Essen mit Geschäftspartnern können Sie wichtige Dinge in angenehmer Atmosphäre besprechen. Das Finanzamt hat allerdings einige Anforderungen, damit der Bewirtungsbeleg auch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. In diesem Video lernen Sie, was Sie beim Bewirtungsbeleg beachten müssen.
Erklärvideo Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch zu führen ist aufwändig. Es ist aber hilfreich, wenn man beispielsweise die 1%-Regelung vermeiden möchte. Die Finanzverwaltung hat im Laufe der Jahre festgelegt, welche Angaben in einem Fahrtenbuch enthalten sein müssen. In dem nebenbei aufgeführten Erklärvideo lernen Sie, wie Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen.
Erklärvideo Bewirtungsbeleg
Bei einem Essen mit Geschäftspartnern können Sie wichtige Dinge in angenehmer Atmosphäre besprechen. Das Finanzamt hat allerdings einige Anforderungen, damit der Bewirtungsbeleg auch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann. In diesem Video lernen Sie, was Sie beim Bewirtungsbeleg beachten müssen.
Merkblätter
Die Besteuerung bei kurzfristig vermietetem Eigentum über Plattformen wie beispielsweise AirBnB, FeWo-Direkt oder Wimdu führt oft zu Verwirrung und Unsicherheit bei unseren Mandanten. Wir haben deswegen ein Merkblatt erstellt, um Ihnen einen Überblick über das Themengebiet zu ermöglichen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Seite „Kontakt“.
09.09.2025
Mandanten
Information: Infobrief zum 01.09.2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. November 2025 erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
09.07.2025
Mandanten
Information: Infobrief zum 01.07.2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. September 2025 erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
15.05.2025
Mandanten
Information: Infobrief zum 01.05.2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. Juli 2025 erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
08.03.2025
Mandanten
Information: Infobrief zum
01.03.2025
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. Mai 2025 erscheinen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
07.01.2025
Mandanten
Information zum Jahresende 2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
Die Besteuerung bei kurzfristig vermietetem Eigentum über Plattformen wie beispielsweise AirBnB, FeWo-Direkt oder Wimdu führt oft zu Verwirrung und Unsicherheit bei unseren Mandanten. Wir haben deswegen ein Merkblatt erstellt, um Ihnen einen Überblick über das Themengebiet zu ermöglichen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Seite „Kontakt“.
07.11.2024
Mandanten
Information:
Infobrief zum
01.11.2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 15. Dezember 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
10.09.2024
Mandanten
Information:
Infobrief zum
01.09.2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. November 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
15.07.2024
Mandanten
Information:
Infobrief zum
01.07.2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. September 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
15.05.2024
Mandanten
Information:
Infobrief zum
01.05.2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie ausführlich über die steuerlichen Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, welche überwiegend ab diesem Jahr greifen.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. Juli 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
15.03.2024
Mandanten
Information:
Infobrief zum
01.03.2024
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. Mai 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
27.12.2023
Mandanten
Information:
Infobrief zum
Jahresende 2023
Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief möchten wir Sie wieder über verschiedene interessante und aktuelle Themen aus dem Bereich des Steuerrechts informieren.
Wir stellen Ihnen hier einen Querschnitt interessanter Gesetzesvorhaben, Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und Rechtsprechung des obersten Finanzgerichts – BFH – vor.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre!
Der nächste Mandanten-Informationsbrief wird am 01. März 2024 erscheinen.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
30.04.2021
Mandanten
Information:
Neuerungen zur
Überbrückungs-
hilfe 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe III sieht Zuschüsse zu den fixen Kosten der Unternehmen vor und schließt sich an die Überbrückungshilfe II an.
Sie wurde für die Monate Januar bis Juni 2021, teilweise auch für November und Dezember 2020, verlängert und ausgeweitet. Daneben ist eine Förderung von Soloselbständigen durch die Neustarthilfe vorgesehen. Mit den FAQ vom 13.04.2021 hat das BMWi die Förderungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III nochmals deutlich ausgeweitet.
Mit dem vorliegenden Mandanten-Informationsbrief (Stand 19.04.2021) erhalten Sie zur Überbrückungshilfe III wichtige Hinweise und Erläuterungen.
Falls Sie die Überbrückungshilfe III bzw. die Neustarthilfe beantragen möchten, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder E-Mail.
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
19.03.2021
Mandanten
Information:
Neustarthilfe
Nach den neuesten Entwicklungen ist es nun auch möglich, die Neustarthilfe für Soloselbständige auch über den Steuerberater zu beantragen. Das BMWI zahlt hier bis zu 7.500,-€ Neustarthilfe und außerdem die Kosten des Steuerberaters. Falls Sie soloselbständig sind, Umsatzeinbußen aufgrund von Corona haben und deswegen die Neustarthilfe beantragen möchten, rufen Sie uns gerne an!
Ihr Team der Steuerkanzlei Feucht
Steuerberater Augsburg
Rufen Sie uns an
Gerne können Sie mit uns während unserer Geschäftszeiten telefonisch einen Termin vereinbaren.
Falls Sie außerhalb der Geschäftszeiten eine Frage oder Anregung haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Telefonnummer, damit wir Sie zeitnah kontaktieren können.